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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gesetzeslage bei Einleitung von Schadstoffen bei Brandbekämpfung | 5 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 586947 | ||
Datum | 14.10.2009 08:39 MSG-Nr: [ 586947 ] | 3163 x gelesen | ||
Geschrieben von Marika Rosenberg Es geht mir einfach um die genaue Gesetzeslage zur Ableitung von Schadstoffen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Aber Vorsicht danach den Einsatz von Schaum(mittel) pauschal verbieten zu wollen. Schaum verbessert den Löscheffekt erheblich (bzw. ist oft das einzige Mittel). Dadurch werden dann weder Schadstoffe (Luft) frei bzw. weniger Löschwasser benötigt, das dann auch noch weniger Schadstoffe aus dem Brandgut ausspült. Dazu mehr in dem verlinkten Buch bzw. in den vfdb-RL 10/03 bzw. 10/06 http://www.vfdb-10.de/schadstoffe.0.html bzw. auch hier http://www.einsatzleiterhandbuch.org/ ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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