alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGesetzeslage bei Einleitung von Schadstoffen bei Brandbekämpfung5 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW586947
Datum14.10.2009 08:39      MSG-Nr: [ 586947 ]3163 x gelesen

Geschrieben von Marika RosenbergEs geht mir einfach um die genaue Gesetzeslage zur Ableitung von Schadstoffen

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Aber Vorsicht danach den Einsatz von Schaum(mittel) pauschal verbieten zu wollen. Schaum verbessert den Löscheffekt erheblich (bzw. ist oft das einzige Mittel). Dadurch werden dann weder Schadstoffe (Luft) frei bzw. weniger Löschwasser benötigt, das dann auch noch weniger Schadstoffe aus dem Brandgut ausspült.

Dazu mehr in dem verlinkten Buch bzw. in den vfdb-RL 10/03 bzw. 10/06
http://www.vfdb-10.de/schadstoffe.0.html
bzw. auch hier
http://www.einsatzleiterhandbuch.org/


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 13.10.2009 15:14 Mari7ka 7R., Heidenau
 13.10.2009 16:58 Denn7is 7E., Menden
 13.10.2009 18:28 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 14.10.2009 08:22 Mari7ka 7R., Heidenau
 14.10.2009 08:39 Ulri7ch 7C., Düsseldorf

0.130


Gesetzeslage bei Einleitung von Schadstoffen bei Brandbekämpfung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt