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Thema | Berufung / Bestellung zum Gruppenführer verweigert | 102 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 586980 |
Datum | 14.10.2009 10:49 MSG-Nr: [ 586980 ] | 39102 x gelesen |
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
Zugführer
Zugführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Gemäß damaliger Mindestausrüstungsverordnung brauchten wir, glaube ich (ist schon etwas her), neben WL und stellv. WL einen ZF plus stellv. ZF sowie zwei GF plus je ein stellv. GF. Wir hatten aber mehr mit der Qualifikation. Dementsprechend haben nur die die entsprechende Helmkennzeichnung und Beförderung bekommen, die auch in die Funktion berufen wurden. Wenn die aber nicht da waren bzw. wegen Führerschein, G26.3 o.ä. andere Aufgaben übernehmen mußten, haben die anderen ausgebildeten die Aufgaben wargenommen. Mehr war das nicht. Also nichts, über das man sich aufregen muß.
Die Berufenen waren auch hauptsächlich für die Durchführung Ausbildung verantwortlich. Aber alle mit der entsprechenden Ausbildung wurden mit einbezogen.
Man braucht doch nicht nur Häuptlinge sondern auch Indianer.
Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.
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