Geschrieben von Christian HartenAlso 2005 fing es damit an, dass durch die Amtsleitung Druck gemacht wurde, dass wir entweder die Opt Out Regelung unterschreiben, und ohne Ausgleich ne 56 Stundenwoche im 24 Stunden System fahren, oder aber ein neues Schichtsystem eingefürt wird. Da uns allen das 24 Schichtsystem am besten lag, fanden wir uns damit ab, unterschrieben die Opt Out und arbeiteten ab dato 8 Stunden umsonst pro Woche.
bzw. Ihr arbeitet weiter so wie vorher.... (das Verfahren haben auch viele andere Feuerwehren z.B. im Süden Deutschlands gewählt)
Geschrieben von Christian HartenLeider wurden seitens der Amtsleitung das Arbeitsumfeld systematisch weiter verschlechtert, z.B. Umstellung, und damit Verkürzung, des Urlaubsystems, Einführung neuer Dienstplanungssoftware, Beförderungswillküre....
Keine Ahnung, was da genau dahinter steckt - und wieviel davon wirklich stimmt
1. flexible Dienstplangestaltung macht man entweder selbst und kanns beeinflussen, oder kommt ggf. zwangsgesteuert über einen. Notwendig ist das in jedem Fall, wir machen das jetzt seit vielen Jahren und es funktioniert.
2. Für die Personalauswahl dürfte es in jedem Bundesland und in jeder Kommune Vorgaben geben, die einzuhalten sind. Die kann man ggf. einklagen.
Geschrieben von Christian HartenChemnitz hat es anders gemacht. Die ca. 60 Kameraden wurden alle zusammen in eine Wache gesteckt, man kann es Strafversetzt nennen. In ein 12 Stundensystem.
komm mal wieder auf den Boden...
Wenn eine Gruppe von Leuten den von anderen (hier der Mehrheit?) gewollten System sich nicht anschließen will, wie willst Du das denn anders organisieren, ohne dass der Dienstbetrieb auseinander bricht?
Geschrieben von Christian HartenNur noch ein Trupp auf dem LF ist mittlerweile normal, Fahrzeuge wie ELW und TLF werden teilweise garnicht mehr besetzt. Leider verschließt der zuständige Bürgermeister die Augen, steht völlig blind hinter Amtsleitung, und nennt dies "nur ein Abbau von Spitzen".
Man muss hoffen das nix passiert, denn mit einem Löschzug aus 5 Mann ....
es gibt eine AGBF-Empfehlung, die kann man unterschiedlich füllen.
Der Rest ist v.a. eine politische Entscheidung, wieviel Sicherheit die Stadt für die Bürger will (bezahlen kann) und weniger ein Wunschkonzert, was die Feuerwehr (oder deren Mitarbeiter) gern so hätten.
Die üblichen rechtlichen Vorgaben wie FwDV 7 etc. setze ich als bekannt und umgesetzt voraus.
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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