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Thema | Berufung / Bestellung zum Gruppenführer verweigert | 102 Beiträge |
Autor | Kai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 587037 |
Datum | 14.10.2009 13:43 MSG-Nr: [ 587037 ] | 38768 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Berufsfeuerwehr
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Geschrieben von Andreas KolbeDu setzt Dich erst hinten hin, wenn ein bestellter GF da ist.
Wieso sollte man? Wenn kein bestellter GF da ist, ich den Posten als GF einnehme (bestandener GF-Lehrgang vorhanden) und dann ein bestellter GF kommt, kann der hinten in der Mannschaftskabine einsteigen. Bei uns leitet sowieso die BF den Einsatz, ergo braucht man sich um das Kompetenzgerangel (OBM, bestellter GF oder sonstwas) keine Sorgen machen.
VG
Kai
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