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Thema | Berufung / Bestellung zum Gruppenführer verweigert | 102 Beiträge | ||
Autor | Lars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen | 587273 | ||
Datum | 15.10.2009 12:41 MSG-Nr: [ 587273 ] | 38137 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Ganz schlecht sind m.E. Kennzeichnungen die nur "Dürfen" (d.h. hat die Funktion) aber nicht "Können" (d.h. hat die erforderliche Ausbildung noch nicht) Kennzeichnen. Wird bei uns so gehandhabt: Sobald jemand zum stv. GF oder GF gewählt (ernannt) wurde, erhält man auch den (ersehnten?) Streifen am Helm, auch wenn der GF-Lehrgang ggf. noch in weiter Ferne liegt. ZF, Ortsbrandmeister etc. erhalten entsprechend den zweiten Streifen. Wer den GF-Lehrgang dagegen bereits erfolgreich absolviert hat, aber keine entsprechende Führungsposition hat (z.B. Ausbilder, JF-Leitung, etc.) bekommt keinen roten Streifen am Helm. Auch anders ist eine Führungsqualifikation nicht erkennbar. Muss ich nicht wirklich gut finden und verstehen, ist aber so! Grüße aus Lüneburg, Lars Alles natürlich nur meine persönliche Meinung! www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de | ||||
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