Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Rechtsschutz für Führungskräfte | 64 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 587704 |
Datum | 17.10.2009 15:17 MSG-Nr: [ 587704 ] | 10755 x gelesen |
As Far As I Know - Soweit ich weiß
Geschrieben von Jörg MüllerSie ist kostengünstig und wird als Zusatzversicherung von der Haftplicht- bzw. Rechtschutzversicherung angeboten.
Genau. Und wenn sie bei grober Fahrlässigkeit nicht eintritt, kannst Du das Geld lieber in die Heizung werfen und Dir die Hände wärmen, denn dann ist genau DAS versichert, wofür nach allen 16 Brandschutzgesetzen sowieso die Gemeinde eintreten muss. Eine Versicherung, die bei Vorsatz eintritt, darf es AFAIK gar nicht geben, insofern decken solche Versicherungen einen recht schmalen Bereich ab.
Ähnliche Bauernfängerei gibts auch bei der Dienstunfähigkeit.
Gruß
A.
Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.
INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|