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Thema | Berufung / Bestellung zum Gruppenführer verweigert | 102 Beiträge | ||
Autor | Lars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen | 587813 | ||
Datum | 18.10.2009 15:17 MSG-Nr: [ 587813 ] | 37522 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Heck In beiden Fällen kann es aber passieren, dass der Lehrgang erst noch absolviert werden muss. Noch vergessen: Unsere Satzung sieht zum Beispiel vor, dass die entsprechende Qualifikation, sofern noch nicht vorhanden, innerhalb eines Jahres erworben werden muss! Ich gehe mal davon aus, das andere Feuerwehren ähnliche Vorgaben haben. Grüße aus Lüneburg, Lars Alles natürlich nur meine persönliche Meinung! www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de | ||||
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