News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtsschutz für Führungskräfte | 64 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 587858 | ||
Datum | 18.10.2009 19:28 MSG-Nr: [ 587858 ] | 10519 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino ja, aber ebenso hat bei vielen danach mit Sicherheit die Verdrängungsreaktion wieder eingesetzt... Wird sich m.E. nur dann ändern, wenn die Justiz den Ehrenamtsbonus streicht und endlich durchgeift. Und diese Ergebnisse dann auch breit veröffentlicht werden. Dann geht zwar das Gejammere los, der eine oder andere wird dann sagen "dann mach ich das aber nicht mehr" was aber keine Verlust sein wird. Und allgemein wird die Qualität unserer Dienstleistung steigern. Mir würde im ersten Schritt schon ausreichen, wenn die Unfallkassen regelmäßig die Feuerwehr-HP mit Einsatzberichten und Übungsberichten, Bilder aus der Tagespresse,... auswerten würden und dann ggf. unangenehme Schreiben an die Gemeinden schicken, bis hin zu Bußgeldern wo das vorgesehen ist. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|