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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausbildung zum Werkfeuerwehrmann | 26 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 587947 | ||
Datum | 19.10.2009 09:33 MSG-Nr: [ 587947 ] | 12088 x gelesen | ||
Die Übernahme von WF-Angehörigen ist im § 7 LVU Feu NRW geregelt. Vergessen(?) hat man allerdings, dort auch auf die Experimentierklausel hinzuweisen. Ich gehe davon aus, dass auch Absolventen der Stufenausbildung (denn genau DAS ist ja auch die WF-Ausbildung) übernommen werden können. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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