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Thema | Berufung / Bestellung zum Gruppenführer verweigert | 102 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 588185 | ||
Datum | 20.10.2009 11:13 MSG-Nr: [ 588185 ] | 37589 x gelesen | ||
Hallo, was hat der KBI damit zu tun? EUER BÜRGERMEISTER muß dich berufen wenn du als GF eingesetzt werden sollst,mit oder ohne Zustimmung vom KBI. Er hat ja schließlich dafür unterschrieben das du nach Bad Kö gehst. Zum anderen müsste ihm als obersten Chef der Feuerwehr,denn das ist dein Bürgermeister nämlich,bekannt sein ob und wieviel Führer und Unterführer der Wehr zur Verfügung stehen. | ||||
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