Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Rechtsschutz für Führungskräfte | 64 Beiträge |
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 588252 |
Datum | 21.10.2009 00:30 MSG-Nr: [ 588252 ] | 10452 x gelesen |
Persönliche Nachricht (über myForum)
Hi,
Geschrieben von Christian FischerDas fängt im Verwaltungsrecht bei Widerspruch und Verwaltungsgerichtsverfahren gegen belastende Verwaltungsakte (bis hin zum Ausschluß) oder disziplinare Maßnahmen an.
Was dann richtigerweise schon schwierig wird, wenn man einen Rechtsbeistand der Gemeinde hat. Ob der einen objektiv berät?
Geschrieben von Christian Fischeras betrifft das Zivilrecht bis hin zur mehrfachen fahrlässigen Körperverletzung (ggf. mit Todesfolge).
Du meinst das Strafrecht ;-) Wobei hier schlecht Rechtsschutzversicherung bei nur vorsätzlich zu verwirklichen Delikten wie z.B. Unfallflucht, Sachbeschädigung o.ä. gar nicht zahlen und gute Rechtsschutzversicherungen sich nur ihr Geld zurückholen, wenn mana auch wegen einer Vorsatztat verurteilt wird, was wichtig ist, da z.B. jede Einstellung, die ein Anwalt im Vorverfahren erreicht mitversichert ist. Und das dürfte bei kleineren Delikten meist der Fall sein.
Fahrlässigen Totschlag gibt es übrigens nicht, das wäre dann fahrlässige Tötung hat einen eigenen Paragraphen. ;-)
Geschrieben von Christian FischerUnd das betrifft ggf. den Bereich des Zivilrechts um Ersatzansprüche gegen die Gemeinde oder eine Versicherung zu erstreiten bzw. Regreßforderungen abzuwehren.
Wobei es hier zu beachten gilt, dass "normale" Rechtschutzversicherungen die Abwehr schon Schadensersatzansprüchen in der Regel nicht mitversichern, d.h. bei Regressforderungen steht man wieder alleine da. Und das kann teuer werden. Streitwert wegen Regress wegen zB. eines grob fahrlässig zu Schrott gefahrenen LFs lässt Anwälte lachen :-))
@all, die so eine "Feuerwehrrechtschutz" abgeschlossen haben: Welche Versicherer bieten das an, zu welchem Preis und sind o.g. Probleme mit "normalen" Rechtschutzversicherungen mitversichert? Infos gerne auch per PN wer keine Schleichwerbung machen möchte :-)
Gruß
Katja
"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky
Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!
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