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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein in Bayern beschlossene Sache | 103 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 588714 | ||
Datum | 23.10.2009 17:42 MSG-Nr: [ 588714 ] | 46529 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sascha Holand Ich hab auf die schnelle nur etwas bei Wikipedia gefunden (nichts Offizielles). du schreibst es ja schon... nix offizielles. Nach meinen Quellen aus Österreich muss sehr wohl ein Führerhschein der entsprechenden Klasse vorhanden sein, allerdings ist es mit dem Feuerwehrführerschein möglich dann Fahrzeuge zu fahren, wenn der zivile Schein abgelaufen (z.B. versäumte Untersuchung etc.) ist.... Das mit dem Alkohol stimmt allerdings... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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