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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein in Bayern beschlossene Sache | 103 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 588731 | ||
Datum | 23.10.2009 20:39 MSG-Nr: [ 588731 ] | 46466 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Lüke Freese Nur wenn ich die Begründungen dagegen lese muss ich mich oft wundern, wie hier. Was bitteschön ist der Unterschied bei Nutzen der Sonderrechte bei Fahrzeugen zwischen 3,5t und 4,75t? Gibt es denn andere Sonderrechte für die Gewichtsklsse 4,75t !?!? ... das frage ich mich aber auch ... Im Übrigen stelle ich mir (wie andere offensichtlich auch) noch immer die Frage ob die Unfallzahlen im Bereich der Transporter und Klein-Lkws nach Reduzierung der Führerscheingrenze von 7,5 auf 3,5 t nennenwert abgenommen hat ? Zumindest für den Mikrokosmos meiner Feuerwehr hat sich an den Unfällen (Arten/Häufigkeiten) nichts verändert ob wir (80er-Jahre) drei 7,5t er hatten, die auch häufig von Fahren der Kl. 3 gefahren wurden oder jetzt alles > 10t haben, die dann zwangsweise nur noch von C-Fahrern gefahren werden. Insbesondere die Häufigkeit der Schäden durch Falschabschätzung der Fahrzeugabmessungen hat sich nicht nach unten verändert. Das Problem was ich paradoxerweise sehe ist, dass die Unfallzahlen mit einem MB LAF 710 oder Opel Blitz (auch noch beim MB 407D) schon dadurch geringer waren, dass einem spätestens an der Ausfahrt von Feuerwehrhof beim Lenken und Schalten bewusst wurde, dass das ein (kleinerer) Lkw und nicht (wie man bei MB Atego 918 F u.ä. den subjektiven Eindruck hat) ein groß ausgefallener Pkw ist ... und man dann auch in diesem Bewusstsein weiterfuhr ... Gruss Gerhard | ||||
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