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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein in Bayern beschlossene Sache | 103 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 588912 | ||
Datum | 25.10.2009 09:46 MSG-Nr: [ 588912 ] | 46337 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Gerhard Bayer bringt (insbesondere wenn teilnehmerkreisbezogen) um Potenzen mehr als irgendeine initiale Fahrschulausbildung auf einem druckluftgebremsten 7m langen und 2,5 breiten 7,5ter um dann z.B. einen 3,88t Sprinter fahren zu dürfen (der sich im Fahren auch nicht wesentlich von seinem 3,5t Bruder unterscheidet, den man mit Kl. B fahren darf ). Ich bin mir im Klaren, dass man irgendwo eine Grenze machen muss zwischen "Pkw" und (ggf. auch: "Klein-") "Lkw"-Führerschein - die ist aber bei 3,5t m.E. nicht sonderlich nachvollziehbar ... Gebe ich dir recht. Ich würde das ganze auch an den Fahrzeugabmaßen festmachen. Wir haben in der Firma einen 2,8 t Renault Master lang hoch. Es ist eiegntlich unfassbar, wie oft das Ding mit Karosserieschäden in der Werkstatt steht und das, obwohl er sich im Vergleich z.B. zu unseren LT richtig einfach fahren läßt... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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