Rubrik | Atemschutz |
zurück
|
Thema | Notfallsignalgeber AUER | 24 Beiträge |
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 589316 |
Datum | 27.10.2009 21:52 MSG-Nr: [ 589316 ] | 6875 x gelesen |
Geschrieben von Christian Fleschhut
das ist das, was niemand sieht bzw. sehen will.
Hatte gerade einen entsprechenden Kostenvoranschlag auf dem Tisch, da kostete die Begutachtung 10% vom Wiederbeschaffungswert, Verrechnung mit eventueller Reparatur, bei Verschrottung muss dann eben gezahlt werden...
Nun ja, der Käufer "einer mangelhaften Sache" muß dem Verkäufer zwei Nacherfüllungssversuche einräumen. Und der Verkäufer hat dadurch wiederum das Recht, die mangelhafte Sache entsprechend nachzubessern.
Erst wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer die Nacherfüllung ablehnt (z.B. wegen Unverhältnismäßigkeit), dann kann der Käufer Schadenersatz verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten.
Aber noch lange vor diesem Paragraphen aus dem HGBgibt´s das, was Markus und der Ottonormalverbraucher als "Kundenservice" verstehen. (ich hab mich wegen vier Wochen, die die Garantie bei meinem Auto abgelaufen war, mit Audi rumstreiten dürfen und "gewonnen").
Und die Nacherfüllung durch kostenlosen Austausch des mangelhaften NSG halte ich persönlich für durchaus tragbar...
Gruß
Lars
"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff
****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|