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RubrikAtemschutz zurück
ThemaNotfallsignalgeber AUER24 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen589317
Datum27.10.2009 21:59      MSG-Nr: [ 589317 ]6796 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Lars TiedemannNun ja, der Käufer "einer mangelhaften Sache" muß dem Verkäufer zwei Nacherfüllungssversuche einräumen. Und der Verkäufer hat dadurch wiederum das Recht, die mangelhafte Sache entsprechend nachzubessern.
Erst wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer die Nacherfüllung ablehnt (z.B. wegen Unverhältnismäßigkeit), dann kann der Käufer Schadenersatz verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten.


aber nicht, wenn die Gewährleistungszeit abgelaufen ist!
Und das ist sie hier!

Geschrieben von Lars TiedemannAber noch lange vor diesem Paragraphen aus dem HGBgibt´s das, was Markus und der Ottonormalverbraucher als "Kundenservice" verstehen. (ich hab mich wegen vier Wochen, die die Garantie bei meinem Auto abgelaufen war, mit Audi rumstreiten dürfen und "gewonnen").

Ich konnte mich da auf Rechtsstreitigkeiten anderer berufen...

Aber nichts destotrotz, ich bin auch jemand, bei dem sich die Kunden melden, wenn irgendwas kaputt ist. Da gibt es nunmal entsprechende Stichtage, ab denen das Thema Gewährleistung etc. pp. gegessen ist. Stellt sich dann auch immer die Frage, was ist kaputt (sprich irgendwas richtig großes, robustes oder was "kleines -> Elektronikbauteil), bei Elektrobauteilen ist mit dem Stichtag i.d.R. Schluß und da gibts dann auch keine (bzw. nur sehr selten) Kulanz. Anders geht es nicht, die Firmen müssen auch überleben und das können sie nicht, wenn sie jedem, bei dem ein Monat der Gewährleistungsanspruch vorbei ist, neue Teile hinstellen. Wo steht dann die Grenze? 1 Woche, 1 Monat, 1 Jahr später?


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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 27.10.2009 20:09 Mark7us 7T., Saarbrücken - Güdingen
 27.10.2009 20:15 Chri7sti7an 7F., Fürth
 27.10.2009 20:42 Mark7us 7T., Saarbrücken - Güdingen
 27.10.2009 20:49 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 27.10.2009 21:04 Chri7sti7an 7F., Fürth
 27.10.2009 21:52 Lars7 T.7, Oerel
 27.10.2009 21:59 Chri7sti7an 7F., Fürth
 27.10.2009 22:32 Lars7 T.7, Oerel
 27.10.2009 22:35 Chri7sti7an 7F., Fürth
 27.10.2009 22:46 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
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 27.10.2009 21:04 Mark7us 7T., Saarbrücken - Güdingen
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 27.10.2009 21:26 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 27.10.2009 22:21 Dani7el 7M., Jockgrim
 28.10.2009 14:51 Mart7in 7S., Gifhorn
 27.10.2009 20:50 Mich7ael7 B.7, Freilassing
 29.10.2009 15:00 Mark7us 7T., Saarbrücken - Güdingen
 29.10.2009 15:23 Chri7sti7an 7M., Maintal
 29.10.2009 15:44 ., Hohentengen a.H.
 29.10.2009 16:32 Dani7el 7M., Jockgrim
 20.11.2009 19:37 Tors7ten7 P.7, Apensen
 20.11.2009 19:49 Sven7 B.7, Peine
 22.11.2009 21:07 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee

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