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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Notfallsignalgeber AUER | 24 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 589326 | ||
Datum | 27.10.2009 22:35 MSG-Nr: [ 589326 ] | 6568 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Lars Tiedemann da ich auf das Problem deutlich vor Ablauf der Garantie hingewiesen hatte und eine Lösung seinerzeit nicht möglich war, eben weil das Problem seinerzeit noch nicht bekannt war und die Werkstatt das Problem als "normales Betriebsgeräusch" einordnete. das ist ja auch was anderes, als wenn jetzt Teil A innerhalb des Gewährleistungszeitraumes defekt war (und der Schaden behoben wurde) und Teil B kurz danach, ohne vorherige Feststellung. Den Fall habe ich jetzt in China bei nem Kunden auch. Das Problem dort wird auch erst nach Ablauf der Gewährleistung behoben. "Anmeldung" war aber noch innerhalb... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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