Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Notfallsignalgeber AUER | 24 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 589330 |
Datum | 27.10.2009 22:46 MSG-Nr: [ 589330 ] | 6616 x gelesen |
Tach, Post!
Geschrieben von Lars Tiedemann
Bei einem späteren Werkstattaufenthalt im Rahmen einer Inspektion vier (!) Wochen nach Ablauf der "Garantie" gab ich das weiterhin bestehende Geräusch an. Die Werkstatt (in dem Fall eine andere) fand das Problem nun im Audi-Intranet (zwischenzeitlich wurde es da "veröffentlicht"), jedoch nahm man mir die Hoffnung, der Abwicklung im Rahmen der "Garantie": weil seit vier Wochen abgelaufen. Mein Pech auch, daß beim ersten Werkstattaufenthalt kein offizieller Reperaturauftrag abgeschlossen wurde. Wir hatten darauf verzichtet, weil das Geräusch von der Werkstatt als "normal" eingestuft wurde.
Durch "Vitamin B" zur ersten Werkstatt und mit ein wenig Nachdruck konnte ich dann doch auf eine Abwicklung im Rahmen der "Garantie" drängen, da ich auf das Problem deutlich vor Ablauf der Garantie hingewiesen hatte und eine Lösung seinerzeit nicht möglich war, eben weil das Problem seinerzeit noch nicht bekannt war und die Werkstatt das Problem als "normales Betriebsgeräusch" einordnete.
Garantie und Sachmängelhaftung / Gewährleistung sind zwei grundverschiedene Dinge. das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, auch wenn das immer wieder verwechselt / durcheinandergeworfen wird.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)
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