Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Auto raste in den Verkehrssicherungsanhänger der Feuerwehr | 30 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 589814 |
Datum | 31.10.2009 14:12 MSG-Nr: [ 589814 ] | 12011 x gelesen |
Themengruppe: | Einsatzunfälle |
Feuerwehrdienstvorschrift
Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung des Arbeitskreises V der Innenministerkonferenz
Löschgruppenfahrzeug
Feuerwehrdienstvorschrift
Hallo,
Geschrieben von Ralf Leistnerich in der Meinung, dass JEDER Feuerwehrmann mal die FwDV 1 lesen sollte. Die wurde 2006 vom AFKzV genehmigt und sagt im KApitel 19 Sichern von Einsatzstellen gegen fließenden Verkehr:
"Der Beginn der Absicherung auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften hat ungefähr 200m von der Einsatzstelle zu erfolgen.... UNd dann gibt es dazu auch BIlder und weitere Infos.
... das "Wunderwerk" fordert sogar für BAB eine Absicherung ab 800m vor der ESt. und eine Ausleitung ca. 200m vor der E-Stelle.
Beißt sich nur manchmal mit der Realität (wie so einige Vorschriften), da:
- 800m nun mal ca. 10 Min. Fußmarsch sind (wenn ich von der E-Stelle aus sichern müßte) und in dieser Zeit eben keine Sicherung steht
- ein separates Fzg. zum Setzen dieser Fern-Absicherungen ggf. auch nicht zur Verfügung steht (zumal ja auch nicht immer klar ist wo die ESt. tatsächlich ist - und das Fahrzeug also warten müßte bis die ersten Fahrzeuge an der E-Stelle sind) ... die Wirksamkeit des hier vorgesehen Sicherungsmittel "Schild" (Trioplan ?) mal dahingestellt.
- 800m bei Schadenslagen direkt hinter Anschlusstellen einfach fahrtechnisch ggf. nur mit ca. 15 Min. Verzögerung machbar sind
- 200m Ableitung bei 10m Sicherungsmittelabstand immerhin 20 Sicherungsmittel (Kegel, Blitzer) sind, die vor der E-Stelle aufzustellen sind (Verfügbarkeit, Personal) ... dann komen noch die an der E-Stelle wie war noch gleich die Normausstattung eines LFs an Sicherungsmitteln
Zumindest auf zweispurigen BAB habe ich derartige Absicherungslagen nur bei kleineren Schadenslagen (Fahrzeugbrand), bei H Klemm o.ä. steht da in aller Regel der Verkehr (spätestens wenn die Fw sich an der ESt ausbreitet). Für besagten Fzg.-Brand hätte ich aber dann ein LF das löscht und mindestens drei weitere Fahrzeuge - mit jeweils Staffel weil die Sicherungsmittel ja schnell ausgebracht werden müssen ... macht 4:20 = 24 Mann ... = 2 "Züge" in Tagbesetzung ...
"Meine" eine Feuerwehr beschäftigt ja schon bei derartigen Lagen zwei Fahrzeuge mit insgesamt 6 - 9 Mann mit primär sichern ... das ist m.E. schon gut - die Vorgaben der FwDV 1 klappen damit aber auch nicht ...
Nicht dass mir unbedingt was besseres einfällt ...
Gruss
Gerhard
PS: Aktuelle erlassmäßige Vorgabe des Landes Hessen (weil an der örtlichen Umsetzung hierfür arbeite ich gerade) zur Alarmierung bei Fahrzeugbränden "F1" = 1 Fzg. - 1 Staffel ... :-( ...
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| 31.10.2009 10:39 |
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., Kierspe |
| 31.10.2009 12:03 |
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Lüde7r P7., Kelkheim |
| 31.10.2009 12:38 |
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., Kierspe |
| 31.10.2009 13:29 |
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., Pfungstadt |
| 31.10.2009 14:12 |
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Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt | |