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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Brandsicherheitswache | 6 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 589853 | ||
Datum | 31.10.2009 20:14 MSG-Nr: [ 589853 ] | 4613 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Frank Wissel in unserer Gemeinde finden große Sportveranstaltungen in einer Schulturnhalle statt, bei der nach § 41 der Versammlungsstättenverordnung der zweite Rettungsweg nicht gesichert ist. Nun wurde die Feuerwehr durch das Landratsamt und die Gemeinde aufgefordert, in dieser Halle bei Veranstaltungen eine Brandsicherheitswache zu stellen. Die Besucherzahl ist immer bei ca. 600 bis 1.000 Personen. Die anwesende Brandsicherheitswache ersetzt aber keineswegs den zweiten baulichen Rettungsweg! Geschrieben von Frank Wissel Leider gibt weder das Landratsamt noch die Gemeinde der Feuerwehr vor, wieviele Kräfte der Feuerwehr und mit welcher Ausstattung diese Brandsicherheitswache zu stellen ist. Richtig, weil das die Feuerwehr selbst entscheiden muss, in welcher Stärke eine BSW aufschlägt. Geschrieben von Frank Wissel Kann mir jemand Erfahrungswerte nennen? Wir hatten im letzten Jahr ein großes Konzert in einer Sporthalle mit grob geschätzten 800 Zuschauern. IIRC war die Brandsicherheitswache dort 1/3. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | ||||
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