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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr - Eklat: Kommandant schmeisst hin | 51 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 590173 | ||
Datum | 03.11.2009 09:45 MSG-Nr: [ 590173 ] | 11637 x gelesen | ||
..die Kernfrage, ob die Entlassung aus dem Bauhof rechtens war ist ein Thema das die Arbeitsgerichte klären müssen. Wenn der "Fototermin" während der Krankschreibung der Anlaß für die Kündigung war - dann spricht (aus der Ferne) Einiges dafür, dass man einen Entlassungsgrund gesucht haben könnte. Denn sonst wäre eine solche Teilnahme wohl nicht als Entlassungsgrund herangezogen worden - wenn man sich gut versteht, dann ist so etwas eigentlich kein Kündigungsgrund. Man sagt dem Arbeitgeber, dass man als reiner Fotograf vorbeischaut (sofern dies der Genesung nicht abträglich und ärztlichereseits verboten ist) und dann war's das. Auch wenn ich krank geschrieben bin, ist ein Spaziergang, Einkaufen etc. kein Grund für eine Entlassung. Wenn man jedoch krank geschrieben ist und in dieser Zeit bei Freunden (oder sich selbst) ein Dach neu deckt etc. dann ist das sehr wohl ein Kündigungsgrund... ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | ||||
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