Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr - Eklat: Kommandant schmeisst hin | 51 Beiträge |
Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 590699 |
Datum | 06.11.2009 10:45 MSG-Nr: [ 590699 ] | 10111 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Tach,
Geschrieben von Jakob TheobaldWas aber nicht bedeutet, das der FA (SB) in Zivil nicht als Gast und Zuschauer dabei sein kann.
Dem widerspricht ja auch niemand. Solange ich nicht vom Arzt "bettlägrig" geschrieben wurde, steht es mir frei mich auch im Freien aufzuhalten. Einkaufen, Essen, Festbesuch sogar ein Kneioenbesuch ist möglich. Ergo auch als Fotograf bei einer Jugendübung. Aber eben in Zivil.
Und ja, vielleicht wird die Entlassung zurückgenommen, wobei ich mir nicht sicher bin, ob das Gericht das auch so sehen wird. Ich bin da skeptisch.
Als Ehrenbeamter (Kommandant) hat er ja nochmal eine besondere Stellung. Ob das allerdings in die Bewertung einfliesst weiß ich nicht.
Peter
Alles meine eigene Meinung....wie immer...
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| 02.11.2009 23:12 |
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Flor7ian7 T.7, Bad Bocklet |
| 02.11.2009 23:19 |
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., Westerwald | |