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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BW Kabinett gibt Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Anhörung frei. | 80 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 591406 | ||
Datum | 10.11.2009 14:04 MSG-Nr: [ 591406 ] | 25794 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas Edelmann Da ich aber in der freien Wirtschaft arbeite und offiziell irgendwas mit 38,5 Stunden arbeite, kann ich pro Woche noch 8,5 Stunden Zeit für die Arbeit bei der Feuerwehr spenden. Und was ist mit den gesetzlich geregelten Ruhezeiten zwischen 2 Arbeitstagen/-Schichten? Die gelten auch fuer normale Arbeitnehmer... Geschrieben von Thomas Edelmann Na ja, man schlecht vor dem Arbeitsgericht klagen, dass Anwesenheit =Arbeitszeit ist und dann nach Hause fahren und sofort wieder von der Freischicht alarmiert werden. Das verstößt gegen geltendes Recht. Ich schrieb ja auch, Moeglichkeit zur Abgeltung im Ausgleichszeitraum... Es arbeiten ja auch nicht alle BFen nur 24er. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | ||||
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