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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BW Kabinett gibt Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Anhörung frei. | 80 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 591410 | ||
Datum | 10.11.2009 14:15 MSG-Nr: [ 591410 ] | 25922 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel Hermann Und was ist mit den gesetzlich geregelten Ruhezeiten zwischen 2 Arbeitstagen/-Schichten? Die gelten auch fuer normale Arbeitnehmer... Eben, 24Std. - 8Std. Arbeitszeit = 4 Stunden verfügbare Zeit Ansonsten gelten die Ruhezeiten nach FSHG. Und wenn es nicht geht, weil ich gerade einen 18Stundentag hinter mir habe, dann geht es eben nicht. Ich bin ja "nur" freiwillig. Geschrieben von Daniel Hermann Ich schrieb ja auch, Moeglichkeit zur Abgeltung im Ausgleichszeitraum... Es arbeiten ja auch nicht alle BFen nur 24er. Trotzdem gelten für alle die gleichen Regeln. Eigentlich kann es kleineren BF's sehr schnell passieren das sie nach geltendem Arbeitsrecht keine Leute mehr haben. Da kann man dann mit Freiwilligen in größeren Schadenslagen das Aufwuchspotential haben, um die BF rechtzeitig ablösen zu können, das die erforderlichen Ruhezeiten eingehalten werden. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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