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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BW Kabinett gibt Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Anhörung frei. | 80 Beiträge | ||
Autor | Eric8 P.8, Hohentengen a.H. / Baden Württemberg | 591430 | ||
Datum | 10.11.2009 17:28 MSG-Nr: [ 591430 ] | 26068 x gelesen | ||
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Geschrieben von Stefan Heck 20 €/h statt 250,- €/h Naja. Dann kann man ja fast schon einen Mindestlohn für Feuerwehreinsätze einführen ;-) Finde 250 € durchaus angemessen. Ein Abschleppauto kommt ja auch nicht für 20 € und nimmt ein verunfalltes Auto mit ?! Da die Feuerwehr genauso ein "Dienstleister" ist, hat diese / der Träger dann auch einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Entschädigung um z.B. das defekte Material zu ersetzen. Schönen Abend. Gruß Eric Das ist natürlich ausschließlich meine private und eigene Meinung ! Flensburg ist wie Payback: ab 18 Punkten gibt es ein Fahrrad!!! | ||||
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