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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BW Kabinett gibt Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Anhörung frei. | 80 Beiträge | ||
Autor | Eric8 P.8, Hohentengen a.H. / Baden Württemberg | 591433 | ||
Datum | 10.11.2009 17:54 MSG-Nr: [ 591433 ] | 25817 x gelesen | ||
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Geschrieben von Stefan Heck Der Vergleich ist unpassend. Geschrieben von Stefan Heck Die Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde und die Ausstattung ist schon durch Steuern vollständig bezahlt Ich fahre MEIN Auto gegen einen Baum - Ohne Fremdeinwirkung. Warum sollst DU dafür bezahlen ? Wenn man alleine schon ein paar neue Scheren für die Rettungsschere braucht ( und das ist kann nach einem VU durchaus mal vorkommen ) ist ein gewisser Betrag schon angemessen. Die Regelung bezieht sich ja auf THL. Brände ect. werden ja weiterhin ( wenn nicht vorsätzlich ) kostenlos abgearbeitet. Ich weis nicht ob bei euch in der Kommune noch Honig und Milch fliesen - ich begrüsse die neue Regelung weil damit evtl. benötigtes Material beschafft werden kann. Gruß Eric Das ist natürlich ausschließlich meine private und eigene Meinung ! Flensburg ist wie Payback: ab 18 Punkten gibt es ein Fahrrad!!! | ||||
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