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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BW Kabinett gibt Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Anhörung frei. | 80 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 591479 | ||
Datum | 10.11.2009 22:58 MSG-Nr: [ 591479 ] | 25771 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael Bayer Warum soll die Gemeinde A nicht angemessen Ihren Anteil von der Gemeinde B erhalten? Die Frage ist nicht ob, sondern wieviel. Und in anderen Bundesländern gab es eben schon Urteile aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit, da sagen die Damen und Herren der Zunft der schwarzen Robe: Die Berechnung von Vorhaltekosten ist nicht zuläassig. Ergebnis: Die Verrechnungssätze schrumpfen auf einen ein- oder bestenfalls zweistelligen Eurobereich pro Einsatzstunde. Denn die Rechnung ist dann nicht mehr Systemgesamtkosten : Einsatzstunden sondern Systemgesamtkosten : "Lebenszeit" des Fahrzeugs. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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