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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BW Kabinett gibt Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Anhörung frei. | 80 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 591489 | ||
Datum | 11.11.2009 07:29 MSG-Nr: [ 591489 ] | 25690 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel Hermann
Wie läuft das ab ? Da läuft dir ein wehrloser FFler über den Weg und Du willst den an seinem GF vorbei einsetzten ? Wenn Du deine Aufträge an die entsprechende FüKr gibst, wird man da den Auftrag mit seinem Personal sicherlich umsetzten können. Geschrieben von Daniel Hermann Auch wenn es immer heisst, dass ja durch die hoehere Anzahl an FFlern nicht jeder die gleiche Ausbildung haben muss. Aber leider kommen eben nicht immer alle FFler und ich kann mir nicht aussuchen wen ich denn da jetzt wie verwenden kann. Wenn Du da ein lokales Problem hast, solltest Du mal prüfen woran das liegt. Und der Brandschutz wird in der Fläche nun mal durch die FF sichergestellt. Deswegen ist Deutschland aber nicht in Flammen aufgegangen. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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