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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | (Norm-)Messausstattung auf einem ELW 1? | 12 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 593365 | ||
Datum | 22.11.2009 17:56 MSG-Nr: [ 593365 ] | 8142 x gelesen | ||
Moin Geschrieben von Jürgen Ringhofer Da ist das einzige zum Messen wohl der Ölmessstab im Motorraum! Was die Wehren sonst alles zum messen auf den ELW verladen ist wohl unterschiedichst und daher auch nicht geregelt!Ich denke, Vermutungen bringen den Fragesteller nicht weiter. Ein Blick in die Norm vielleicht eher. Da explizit auch nach allen "auf Wunsch des Bestellers"-Optionen gefragt war (alles nicht-messtechnische hab ich mal weg gelassen!): 8 Handwerkszeug und Messgerät 8.4 Prüfröhrchen-Messeinrichtung (Prüfröhrchen-Pumpe) mit definiertem Durchfluss nach DIN EN 1231 mit mindestens 3 000 mm langem Prüfschlauch und folgenden, auch im Bereich der Explosionsgrenzen einsetzbaren Prüfröhrchen: Aceton, Acrylnitril, Ammoniak, Chlor, Fluorwasserstoff, Formaldehyd, Kohlenstoffdioxid (Kohlendioxid), Kohlenstoffmonoxid (Kohlenmonoxid), Benzin/Kohlenwasserstoff, Kohlenstoffdisulfid (Schwefelkohlenstoff), Nitrose Gase, Chlorwasserstoff (Salzsäure), Hydrogensulfid (Schwefelwasserstoff), Schwefeldioxid, Toluoldiisocyanat (TDI), Styrol, Trichlorethen, Methanol und Ethanol, Vinylchlorid, Cyanwasserstoff (Blausäure), Phosgen, Schwefeldioxid. Ergänzungen nach dem Ergebnis einer durchzuführenden lokalen Risikoanalyse sind sinnvoll und zu vereinbaren. * 8.5 Halbquantitativ anzeigender Prüfröhrchensatz für Leitsubstanzen im Brandrauch nach vfdb-Richtlinie 10/05g – T 1 * 8.6 Explosionsgeschützter, tragbarer Photoionisationsdetektor (PID), zum Aufspüren von gas- oder dampfförmigen Gefahrstoffen, temperatur- und feuchtekompensiert, UVLampe mit 10,6 eV, Messbereich von 0 ppm bis 2 000 ppm --- aWdB 8.7 Tragbares Messgerät für den Explosionsschutz und zur Überprüfung des Sauerstoffgehaltes. Messbereich 0 % bis 100 % UEG; entsprechend den Anforderungen an kontinuierlich messende elektronische Geräte für Feuerwehren nach vfdb-Richtlinie 10/05g, Kfz-Ladegerät, mit Pumpe, Prüfschlauch etwa 1 500 mm lang, Sonde etwa 1 200 mm lang, Staub- und Wasserfilter. Das Gerät muss mit einer Anzeige ausgerüstet sein, die die festgestellten Messwerte in den vorgeschriebenen Messbereichen möglichst genau anzeigt. Das Gerät muss mit min. zwei Alarmschwellen (20 % UEG und 40 % UEG) ausgerüstet sein. * 8.8 Dosisleistungswarngerät, für die Feuerwehr geprüft und zugelassen * 8.9 Fernthermometer --- aWdB 8.10 Wärmebildkamera --- aWdB 8.11 Digitaler Fotoapparat --- aWdB * = Pflichtbeladung, sofern nicht durch andere Fahrzeuge abgedeckt, bzw. anderweitig rechtzeitig an der Einsatzstelle verfügbar aWdB = Auf Wunsch des Bestellers. hth Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | ||||
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