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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Logbuch Stammdaten Vorschrift | 3 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s C8., Esslingen / BW | 594383 | ||
Datum | 30.11.2009 17:42 MSG-Nr: [ 594383 ] | 2215 x gelesen | ||
Hallo Tara, Geschrieben von Tara Winde sämtliche Informationen hat, mit welchen Löschsubstanzen gearbetet werden muß oder absolut NICHT gelöscht werden darf. Macht doch von der Logik her auch ohne ges. Vorschrift sinn, solche Informationen auffällig bekannt zu geben. Kenne Schilder (Galvanikbetrieb) wo ganz groß draufsteht: In diesem Bereich nicht mit Wasser löschen mit dem durchgestrichenen Wassereimer. Ebenso sollten (oder müssen) soche Hinweise doch auch im Feuerwehralarmplan drinnen stehen. Und wann ein Feuerwehralarmplan zu erstellen ist schreib die Behörde doch vor (zumindest bei uns im LK). Und selbst, wenn kein Feuerwehralarmplan vorhanden sein muß, dürfte es doch kein Problem sein, solch wichtige Informationen mit bei den Linienkarten zu deponieren, dann hat auch die Feuerwehr alle wichtigen Informationen. Gruß Johannes | ||||
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