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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Probleme mit Kameraden | 50 Beiträge | ||
Autor | Marc8o K8., Hannover / Niedersachsen | 594545 | ||
Datum | 01.12.2009 13:13 MSG-Nr: [ 594545 ] | 11856 x gelesen | ||
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Auch im guten, alten Niedersachsen ist eine Entlassung nicht ohne weiteres möglich. Nur wenn es in der Satzung heist: Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr können aus der Freiwilligen Feuerwehr ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Mitglied c) die Gemeinschaft innerhalb der Feuerwehr durch sein Verhalten erheblich stört, dann kann es verdammt schnell passieren, das man fliegt. Denn das Ansprechen von Problemen ist meist mit einer Spalltung der Gemeinschaft verbunden (die einen sehen das Problem und wollen es abstellen, die anderen verneinen die Existenz des selbigen und erklären das Ansprechen zum Hochverrat). | ||||
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