Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Suche Einsatzstiefel | 25 Beiträge |
Autor | Wilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW | 594963 |
Datum | 04.12.2009 10:58 MSG-Nr: [ 594963 ] | 7278 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Grundgesetz
Geschrieben von Alexander MarxWeiterhin kommt hinzu, dass Stiefel oftmals selbst beschafft werden und sich somit der Einzelne intensiver mit der Kaufentscheidung beschäftigt?
Was sagt den die Feuerwehr Führung wenn du private Stiefel trägst, wegen Haftung, UVV oder Ersatzbeschaffung weil sie im Einsatz oder Übungsdienst beschädigt wurden.
Was ist wenn, Du Feuerwehrstiefel beschaffst, die keine Zulassung haben.
Ich hoffe du hast diese Fragen vorab mit dir und der Feuerwehrführung geklärt.
Ich persönlich stehen grundsätzlich kritisch zu selbst beschafften Ausrüstungsgegenstände in der Feuerwehr, oder bringst dein Arbeitsgerät jeden Tag mit in das Unternehmen wo du deine Geld verdienst.
Wilhelm Sperling
Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG
Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken.
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| 03.12.2009 19:58 |
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., Haltern am See | |