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RubrikAtemschutz zurück
ThemaG 26.3 - Welcher Umfang5 Beiträge
AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen594972
Datum04.12.2009 11:53      MSG-Nr: [ 594972 ]4886 x gelesen
Infos:
  • 04.12.09 "Die Untersuchung nach G 26.3 aus arbeitsmedizinischer Sicht" bereitgestellt auf atemschutzunfaelle.eu [DOC]
  • 04.12.09 Suchmaschine für "ermächtigte Ärzte" von der DGUV
  • 04.12.09 Infos zur G26.3 Untersuchung von der FUK

  • Hallo Leute,

    trotz intensiver suche im Forum und im Netz bin ich nicht auf die richtige antwort gekommen!
    Ich brauche Infos zum Thema G 26.3

    Wer darf denn nun diesem Untersuchung machen? Die Liste "Ermächtigte Ärzte" gibt es ja nicht mehr! Darf das jetzt nur noch ein Arbeitsmediziner? Davon gibt es nicht wirklich viele!

    Welchen Umfang hat die Untersuchung denn jetzt? Ist nun Röntgen, wie mir gesagt wurde, komplett herausgefallen und darf nur noch im Bedarfsfall gemacht werden?

    Wie bekomme ich denn jetzt heraus, welche Ärzte die Untersuchung machen dürfen, oder nicht!
    Wohne im Bereich Oldenburg (PLZ 26)

    Gruß Dirk



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     04.12.2009 11:53 Dirk7 G.7, Edewecht
     04.12.2009 12:50 ., Oranienburg
     05.12.2009 00:28 Dirk7 G.7, Edewecht
     05.12.2009 08:17 Udo 7B., Aichhalden
     04.12.2009 13:59 ., Appen

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