Hallo,
Geschrieben von Tom Schneidernun ja, gerade bei Motorbooten denke ich, es geht da mehr ums rechtliche als ums können.
Immerhin darf ein Fahrer mit Klasse B ein 750 kg Boot (zb GFK) noch ziehen, ein
Boot in Alu, dass dann zB 900 kg wiegt darf er nicht, welbst wenn sie von dergröße her
identisch sind.
Das darf er je nach Zugfahrzeug schon. Es gibt meines Erachtens kaum einen größeren Schwachsinn des neuen Führerscheins als die derzeitigen Anhängerregelungen bei Klasse B (ohne E) und Klasse C1E. Beispiele gefällig?
Klasse B:
Ein PKW hat 2000kg zul. Gesamtgewicht, 1500kg leer (heute übliches Mittelklassefahrzeug), damit darf mit Klasse B ein Wohnwagen mit 1500kg zul. Gesamtmasse gezogen werden. Das ist schon ein richtig ausgewachsener Wohnwagen.
Ein PKW hat 1300kg zul Gesamtmasse, 900kg leer. Damit darf dann der gebremste, offene 1200kg-Anhänger mit 1,5x2m Ladefläche, der leer gerade mal 300kg wiegt und nur mit 200kg beladen ist, nicht mit Klasse B gezogen werden, es ist BE erforderlich.
Klasse C1E:
Ein Fahrzeug der Sprinter-Klasse mit 3,5t zul. GG, dahinter sind mit BE alle Anhänger erlaubt, z.B. auch ein 2,5t-Anhänger (sofern es die Anhängelast hergibt, gibt es durchaus so).
Hänge ich den gleichen Anhänger jetzt an einen 4,5t-Sprinter, der leer nur 2300kg wiegt, reicht sogar Klasse C1E nicht, ich muss den vollen CE-Führerschein haben. Nehme ich aber als Zugfahrzeug den 5t-Sprinter mit 2,5t Leergewicht, reicht wieder C1E.
Schwachsinn hoch 3...
Gruß,
Michael
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