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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | V-Dekon/Patientenanhängetasche | 2 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 595755 | ||
Datum | 09.12.2009 17:59 MSG-Nr: [ 595755 ] | 2474 x gelesen | ||
Geschrieben von Stephan Kempa Von der Patientenablage zum Behandlungsplatz hier erfolgt die Eingangssichtung bei dem den Patienten die Patientenanhängetasche zugeordnet wird. Nein die PAT soll so früh wie möglich zugeteilt werden, die PA ist da ein sinnvoller Punkt. Geschrieben von Stephan Kempa Bekommt der Verletzte noch der Dekontamination eine "neue" PAT mit einer zweiten Nummer, oder wie soll man verhindern, dass man mit der Anhängetasche eine Kontaminationsverschleppung verursacht? Die PAT ist abwaschbar. Damit wird das Risiko der Sekundärkontamination als erledigt betrachtet. Übrigens weiß man das auch unsere Dekon-V keine 100% Reduktion der Schadstoffbelastung sicherstellen sondern nur eine Reduzierung erzielt. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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