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RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr zurück
ThemaGründung Aufbau Werksfeuerwehr6 Beiträge
AutorBern8d A8., Duisburg / NRW596149
Datum11.12.2009 18:57      MSG-Nr: [ 596149 ]4328 x gelesen

Hallo Thomas,
der Betrieb,der Dich beauftrag,eine Werkfeuerwehr zu stellen,erhält die Auflagen durch die Bezirksregierung.
Hier wird festgelegt,welche Anforderungen an Einsatzstärke,Qualifikation und Ausstattung ( Fahrzeuge) vorhanden sein muss.
Darüber hinaus müssen die Angehörigen der WF meines Wissens nach auch Werksangehörige sein.
Die Einzelheiten stehen im FSHG-NW § 15.

Soll es nur eine " Betriebsfeuerwehr" sein , unterligt diese nicht der öffentlichen Aufsicht.

Für Detailfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Viele Grüße
Bernd



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