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| Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Gründung Aufbau Werksfeuerwehr | 6 Beiträge | ||
| Autor | Bern8d A8., Duisburg / NRW | 596149 | ||
| Datum | 11.12.2009 18:57 MSG-Nr: [ 596149 ] | 4364 x gelesen | ||
Hallo Thomas, der Betrieb,der Dich beauftrag,eine Werkfeuerwehr zu stellen,erhält die Auflagen durch die Bezirksregierung. Hier wird festgelegt,welche Anforderungen an Einsatzstärke,Qualifikation und Ausstattung ( Fahrzeuge) vorhanden sein muss. Darüber hinaus müssen die Angehörigen der WF meines Wissens nach auch Werksangehörige sein. Die Einzelheiten stehen im FSHG-NW § 15. Soll es nur eine " Betriebsfeuerwehr" sein , unterligt diese nicht der öffentlichen Aufsicht. Für Detailfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Viele Grüße Bernd | ||||
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