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Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKats-Fahrzeuge + Feuerwehrbedarfsplan12 Beiträge
AutorMarc8 S.8, Borken / NRW596331
Datum13.12.2009 11:28      MSG-Nr: [ 596331 ]6921 x gelesen

Zitat aus einer Stellungnahme der AGBF zum Thema Bundesausstattung:

AGBF-Papier Konzept Bundesausstattung

Geschrieben von AGBF Bund Die Einbindung der durch den Bund bereit gestellten Einsatzfahrzeuge und Gerätschaften in die alltägliche Gefahrenabwehr der Länder und Kommunen stellt eine optimale und wirtschaftliche Ausnutzung der durch öffentliche Mittel finanzierten Ausstattung dar. Durch die Einbeziehung der Bundesausstattung in die Einsatzaktivitäten der Feuerwehren werden die durch die Kommunen gestellten Einsatzkräfte in idealer Weise auch auf die Einsätze vorbereitet, welche in der Verantwortung des Bundes liegen. Die unter Ziffer 2a und 2b genannten Fahrzeugtypen erfüllen dieses Kriterium in besonderer Weise, da es sich um handelsübliche Fahrzeuge handelt, welche auch in der kommunalen Gefahrenabwehr zum Einsatz kommen.

Aus meiner Sicht: Natürlich kann man die Fahrzeuge in die kommunale Gefahrenabwehrplanung mit einbinden. Das ist sogar explizit erwünscht. Man muss sich nur im klaren sein, was dass bedeutet, wenn der Bund ein Fahrzeug abzieht und an einen anderen Standort versetzt: Dann muss nämlich die Kommune ein gleichwertiges Fahrzeug beschaffen, um den im Brandschutzbedarfsplan festgelegten Standard auch ohne Bundesfahrzeug zu halten.

Und spätestens beim Abzug solcher Fahrzeuge geht in den meisten Kommunen das Heulen und Zähneklappern los: Das beginnt bei "die nehmen uns unser Auto weg" und endet bei "der Brandschutz in unserem Ort (steil) ist nicht mehr gewährleistet" ... in völliger Missachtung der Tatsache, dass die Kommune für die Sicherstellung einer angemessen ausgestatteten Feuerwehr zu sorgen hat.



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