Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Einteilung in Brand-Risikoklassen nach ThFwOrgVO | 10 Beiträge |
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 596481 |
Datum | 14.12.2009 11:23 MSG-Nr: [ 596481 ] | 4181 x gelesen |
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Hallo,
Träger der Feuerwehr in unserer VG ist jede Gemeinde selbst,also jede Gemeinde hat eigenen OrtsBm und Bürgermeister ,Gemeinderat usw.
Sprich jede Gemeinde stellt derzeit einen eigenen Haushalt auf usw.
Einzig die Verwaltungsorgane wie z.B. Haupamt,Ordnungswesen,Bauwesen,usw. sind innerhalb dieser VG zentral an einem Ort,hier bei uns in Weißenborn-L.
Anders wäre es wenn wir nach Gebietsreform Landgemeinde oder Samtgemeinde wären...dann würde die Landgemeinde als Träger der Fw im Boot sitzen.
Gruß Lars
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|