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Thema | nicht bestellter GF fährt Einsatz als GF - war: Berufung / Bestellung | 74 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 596513 |
Datum | 14.12.2009 21:41 MSG-Nr: [ 596513 ] | 22526 x gelesen |
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Hallo,
Geschrieben von = anonym = anonymGibt es für Hessen außer dem HBKG (Link: http://www.nassauischer-feuerwehrverband.de/Downloads/HBKG.pdf ) und dem Dienstgraderlass (Link: http://www.nassauischer-feuerwehrverband.de/Dienstgraderlass_Hessen_20060401.pdf )noch weitere Vorschriften, die die Verleihung von Dienstgraden in der freiw. Feuerwehr regeln?
... m.W. landesseitig nein (wobei da im Erlass auch irgendwas mit "kein Anspruch auf Verleihung eines Dienstgrades" drin steht ... auf Deutsch: Ermessensentscheidung der Leitung der Fw)
Geschrieben von = anonym = anonymAuf welcher Rechtsgrundlage stützt sich der Sachverhalt der „Ernennung“? Außer dem erfolgreichen Abschließen der F-III Lehrgangs und der persöhnlichen Eignung
... zunächst einmal auf die Vorgesetzteneigenschaft des Wehrführers / Gemeindebrandinspektor, der innerhalb seiner Einsatzabteilung / Feuerwehr (ggf. im Rahmen der örtlichen Satzung - das HBKG schweigt sich dazu im Einzelnen aus) regeln kann wer welche Funktionen in "seiner Feuerwehr" wahrnimmt
Gruss
Gerhard
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| 14.10.2009 13:26 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt Berufung / Bestellung zum Gruppenführer verweigert | |