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Thema | nicht bestellter GF fährt Einsatz als GF - war: Berufung / Bestellung | 74 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 596536 |
Datum | 14.12.2009 23:04 MSG-Nr: [ 596536 ] | 22274 x gelesen |
Technisches Hilfswerk
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Hallo Sebastian,
Geschrieben von Sebastian Rakhalte ich für den absolut falschen Weg. Man könnte das ja quasi als Verschwendung von Lehrgangsplätzen und damit auch Mitteln bezeichnen. Zum Lehrgang sollte natürlich nur derjenige geschickt werden, der auch die entsprechende Eignung besitzt.
Im Grundsatz gebe ich dir Recht, zumal es auch bei uns fast nie ausreichend Lehrgangsplätze gibt. Das allein darf jemanden aber nicht zum Lebenslangen Führer machen.
So ist z.B. auch mein Stuhl trotz Ausbildung und Qualifikation nur temporär und solange standfest, wie ich im Sinne der Organisation funktioniere.
Ich finde das System, dass man sich seiner Funktion nicht zu sicher sein sollte auch gut so.
Geschrieben von Sebastian RakWas machen wir dann bloß, wenn mehrere Berufene erscheinen?
Kann ja nicht sein, wenn pro Funktion nur einer berufen wird.
Natürlich muss man dabei auch die Vertretungen per Bezeichnung, wie (1.StvGrF, 2.StvGrF o.ä.) berücksichtigen. Hier prallen denn aber, was die Bezeichnungen angeht, die unterschiedlichen Philosophien aufeinander.
Geschrieben von Sebastian RakM.E. kann er das mit dem Lehrgang durchaus, sonst hätte man ihn den nicht machen lassen brauchen.
Diese einmal erlangte Qualifikation und der daraus abgeleitete Führungsanspruch darf aber nicht auf Lebenszeit Gelten. Da man eine per Lehrgang erlangte Qualifikation aber nicht anulieren kann oder sich in der Organisation andere Strukturen ergeben, muß es ein Istrument des Widerrufs geben, was sich denn ebend "Abberufung" nennt.
Gruss
Jürgen Wenzel
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| 14.10.2009 13:26 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt Berufung / Bestellung zum Gruppenführer verweigert | |