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Thema | nicht bestellter GF fährt Einsatz als GF - war: Berufung / Bestellung | 74 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 596537 |
Datum | 14.12.2009 23:15 MSG-Nr: [ 596537 ] | 22131 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Hallo Jürgen,
Geschrieben von Jürgen WenzelKann ja nicht sein, wenn pro Funktion nur einer berufen wird.
Natürlich muss man dabei auch die Vertretungen per Bezeichnung, wie (1.StvGrF, 2.StvGrF o.ä.) berücksichtigen. Hier prallen denn aber, was die Bezeichnungen angeht, die unterschiedlichen Philosophien aufeinander.
Offensichtlich! Der Gruppenführer (FIII) ist der, der eine Gruppe als taktische Einheit führt. Sprich die Qualifikation des Gruppenführers (in Form des Lehrgangs gemäß FwDV 2, 4.1) sollte derjenige besitzen, der auf dem Löschgruppenfahrzeug vorn rechts sitzt.
Mir ist schleierhaft, wie man für diese Einsatzfunktion nur eine Person berufen kann, da man als Freiwilliger ja per definitionem nicht sicherstellen kann, dass man 24/7 zur Verfügung steht.
Geschrieben von Jürgen WenzelDa man eine per Lehrgang erlangte Qualifikation aber nicht anulieren kann oder sich in der Organisation andere Strukturen ergeben, muß es ein Istrument des Widerrufs geben, was sich denn ebend "Abberufung" nennt.
S.o., halte ich nicht für zweckmäßig im Sinne einer Sicherstellung der Einsatzfunktion - schwere Verfehlungen mal ausgenommen.
Geschrieben von Jürgen WenzelSo ist z.B. auch mein Stuhl trotz Ausbildung und Qualifikation nur temporär und solange standfest, wie ich im Sinne der Organisation funktioniere.
Ich finde das System, dass man sich seiner Funktion nicht zu sicher sein sollte auch gut so.
Redest du von einer Einsatzfunktion oder einer Verwaltungsfunktion? Bei zweiterer gebe ich dir Recht.
Gruß
Sebastian
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| 14.10.2009 13:26 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt Berufung / Bestellung zum Gruppenführer verweigert | |