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Thema | nicht bestellter GF fährt Einsatz als GF - war: Berufung / Bestellung | 74 Beiträge |
Autor | Kai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 596611 |
Datum | 15.12.2009 12:38 MSG-Nr: [ 596611 ] | 21601 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Berufsfeuerwehr
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Geschrieben von Sebastian RakJa, zu Recht. Es handelt sich ja eigentlich um die Qualifikationskennzeichnung (wohl im Sinne der FwDV2) und nicht um die Berufungskennzeichnung.
Nein, nicht zu Recht, denn in Nds ist es keine Qualifikationskennzeichnung! Es ist eine reine Funktionskennzeichnung und nur wer die Funktion des GF im Stellenplan inne hat, der kriegt den roten Streifen (gilt für FF, für BF nicht).
Ergo kannst Du den Lehrgang und keinen Streifen am Helm haben, wenn Du kein GF laut Stellenplan bist.
VG
Kai
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| 14.10.2009 13:26 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt Berufung / Bestellung zum Gruppenführer verweigert | |