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Thema | nicht bestellter GF fährt Einsatz als GF - war: Berufung / Bestellung | 74 Beiträge |
Autor | Kai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 596624 |
Datum | 15.12.2009 13:03 MSG-Nr: [ 596624 ] | 21738 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Geschrieben von Sebastian RakIch muss jetzt nicht wiederholen, dass man eine Funktion möglichst nicht am Helm kennzeichnen sollte?! Stellenplan klingt mal wieder schwer nach Verwaltungsfunktion? Klar ist mir, dass es durchaus eine Obergrenze bezüglich der Anzahl der Gruppenführer geben sollte, die regelt sich aber bei uns über die Zulassung zum Lehrgang und nicht über eine Berufung?!
Bei uns kriegt man den Lehrgang nur, wenn man den Posten im Stellenplan besetzt. Das ist eben die festgemachte Grenze.
Geschrieben von Sebastian RakWas passiert bei euch konkret, wenn keiner der im Stellenplan geführten GF kommt und es ein ausgebildeter GF machen muss? Wie geht man damit um? Erkennt man nicht, dass diese Regelung wenig Sinn ergibt?
Gruß
Sebastian
Dann springt eben der ausgebildete, aber nicht nach Stellenplan besetzte GF ein und besetzt den Posten des GF im Einsatz.
Ob es Kennzeichnung nach Stellenplan Sinn ergibt oder nicht, hängt wesentlich von Einstellung ab, bzw. was diese Kennzeichnung genau kennzeichnet, also eine Funktion (Stellenplan) oder Qualifikation (Befähigung, Lehrgang, im Einsatz als GF).
VG
Kai
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| 14.10.2009 13:26 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt Berufung / Bestellung zum Gruppenführer verweigert | |