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Thema | Funktionskennzeichnung war: etc., nicht bestellter GF fährt Einsatz | 30 Beiträge |
Autor | Kai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 596650 |
Datum | 15.12.2009 15:11 MSG-Nr: [ 596650 ] | 9452 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Geschrieben von Lars TiedemannNein. Helmkennzeichnungen sind lt. §2, Abs. 2 der niedersächsischen DVO für die Wahrnehmung "einsatzspezifischer Aufgaben" und nicht für die Kennzeichung von (Verwaltungs-)Funktionen.
Was Kai-Hendrick schrieb und Du jetzt meinst geht eher in die Ärmelabzeichen auf der Ausgehuniform. Ihr vermischt hier also gerade so einiges aus Dienstkleidungsverordnung und Mindeststärkeverordnung (und dem damit verbundenen Stellenplan)...
Nee, wir vermischen nicht. Du musst in der Verordnung schon weiterlesen*g*, denn da steht unter "V.Kennzeichnung einsatzspezifischer Funktionen, a) Helmkennzeichnung [...] Die Kennzeichnung gilt auch für stellvertretende Funktionen". Einen stellv.GF habe ich aber nur, wenn ich einen eingesetzten GF laut Stellenplan habe. Wenn es also eine reine Qualifikationskennzeichnung ist, wie soll ich dann bitte schön einen stellvertretenden GF im Einsatz kennzeichen? Ergo ist es keine Qualifikationskennzeichnung!
VG
Kai
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| 15.12.2009 13:17 |
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Kai-7Hen7dri7ck 7P., Braunschweig nicht bestellter GF fährt Einsatz als GF - war: Berufung / Bestellung | |