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Thema | GF in NDS, VO usw. - war: nicht bestellter GF - war: Berufung / Best | 48 Beiträge |
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 596698 |
Datum | 15.12.2009 19:18 MSG-Nr: [ 596698 ] | 12934 x gelesen |
Infos: | 16.12.09 Dienstgrad-VO (Nds.) 16.12.09 Mindeststärke-VO (Nds.)
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Niedersachsen
Niedersachsen
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Feuerwehrmann
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Geschrieben von Jasper Schwingel
Fakt ist, dass die von Kai erwähnte vorgehensweise in Nds. öfters anzutreffen ist.
Ja, ich weiß, so auch bei uns. Auch ich selbst hab z.B. die GF-Qualifikation, aber keine Streifen am Helm, so wie bei Kai-Hendrick.
Geschrieben von Jasper Schwingel
Die Lösung sieht dann in der Realität so aus, wie Kai es beschreibt. Die Leute mit mind. GF-Quali. tragen die Weste, egal was für eine Helmkennzeichnung. Dies bezeichnest du als nicht VO-Konform, wenn ich dich richtig verstanden habe.
Jein, ich bezeichne es als nicht "Vo-konform", daß die Funktionskennzeichnung (für die es die Ärmelabzeichen für die "Ausgehuniform" gibt) mit der Helmkennzeichnung durchgeführt wird.
Mit der Helmkennzeichnung sollen gem. der DVO "einsatzspezifische Funktionen" gekennzeichnet werden. Da sollten wir uns in dieser Diskussion vom Begriff "Gruppenführer" verabschieden und z.B. den "Fahrzeugführer" nehmen. Dazu dann noch die Informationen zur Helmkennzeichung, die auf der letzten Seite der DVO unter Punkt V "Kennzeichnung einsatzspezifischer Funktionen" mit Helmkennzeichnung und Weste stehen, und schon wird ein Schuh draus.
Geschrieben von Jasper Schwingel
Eine mir bekannte Schwerpunktwehr in Nds. besteht aus zwei Zügen zu je zwei Gruppen. D.h. 4 GF + 4 stv. GF = 8 Ein-Balken-Träger. Wenn diese FF nun alle ihre Fahrzeuge mit GF-Kennzeichnungsweste besetzen will und die Westen nur von Leuten mit Balken getragen werden soll, müssten alle GF 24/7 verfügbar sein, was ja logischerweise nicht geht. [...]Die Leute mit mind. GF-Quali. tragen die Weste, egal was für eine Helmkennzeichnung.
Nein, alle FM (SB) mit GF-Qualifikation bekommen die Helmkennzeichnung mit einem Balken. Derjenige, der im Einsatz ("einsatzspezifische Funktion") Fahrzeugführer/Gruppenführer spielen darf, trägt zusätzlich eine ensprechende Weste gem. DVO.
Zu a) bis d):
Ähm, jedes Fahrzeug/jede Gruppe IST eine taktische Einheit, die der GF nach bestandenem Lehrgang führen darf! Das hat zunächst nichts mit diesen Verordnungen zu tun.
Bilde so viele GF aus, wie meinst zu benötigen. Alle so qualifizierten GF bekommen den Balken am Helm und der, der´s im Einsatz ist, bekommt zusätzlich die Weste.
Dann als nächstes
Geschrieben von Jasper Schwingel
ernenne einfach so viele GF
streiche: ernenne
setze: ausbilden
Wie Du die so ausgebildeten GF dann gliederst, steht da:(Mindeststärke-Verordnung Nds.) mit den entsprechenden Funktionen und Dienstgraden. Wobei da auch immer nur "mindestens" steht...
Geschrieben von Kai-Hendrick Probst
Ich kenne eine Wehr hier in der Umgebung, die einfach so viele GF wie benötigt ernennt. Da wird die Anordnung einfach ignoriert (die haben 8 GFs mit Lehrgang für eine Wehr mit Grundausstattung).
Ja nun, auch wir sind eine FF mit Status "Stützpunkt" und haben 9 GF sowie 8 ZF bei ca. 60 aktiven Mitgiedern und fünf Gruppen. Gegen Welche VO soll das ein Verstoß sein?! Gegen die Mindeststärke-VO sicher nicht...
Geschrieben von Jasper Schwingel
Jetzt die Preisfrage: Mit Helmkennzeichnung oder ohne?
alle ausgebildeten GF mit Helmkennzeichnung, natürlich! :-)
Geschrieben von Jasper Schwingel
Am besten da wo Notwendigkeit aufhört und Mittelverschwendung anfängt ;)
Hängt doch ganz einfach von der Tagesverfügbarkeit ab.
Das ist dann die "K-Frage". Theoretisch kannst Du in einer Feuerwehr mit Grundausstattung auch alle Mitglieder mit GF-Lehrgang versorgen, solange die Mittel dafür da sind und keiner was dagegen hat. In manchen Situationen ist dann auch mal ein überdurschnittlich ausgebildeter Angriffstrupp Gold wert....
Gruß
Lars
"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff
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| 15.12.2009 14:58 |
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Lars7 T.7, Oerel nicht bestellter GF fährt Einsatz als GF - war: Berufung / Bestellung | |