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Thema | GF in NDS, VO usw. - war: nicht bestellter GF - war: Berufung / Best | 48 Beiträge |
Autor | Dirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen | 596779 |
Datum | 16.12.2009 09:22 MSG-Nr: [ 596779 ] | 12306 x gelesen |
Infos: | 16.12.09 Dienstgrad-VO (Nds.) 16.12.09 Mindeststärke-VO (Nds.)
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Landesfeuerwehrschule
Niedersachsen
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Geschrieben von Jasper SchwingelNebenbei: Werden die Lehrgangskosten für die LFS bei uns in NDS nicht vom Land getragen? Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liegen sollte.
Grundsätzlich ist das richtig. Problem ist nur, für die Zeit des Lehrgangsbesuches sind die Teilnehmer von ihren Arbeitgebern nach NBrandSchG freiszustellen. Hier zieht dann der Punkt, dass der Arbeitgeber grundsätzlich dann Anspruch auf Lohnfortzahlungsentschädigung hat (ebenfalls nach NBrandSchG). Da kommen schnell mal für einen solchen Lehrgang 1.500,00 € bis 2.000,00 € raus, denn auszugehen ist nicht vom Nettolohn, sondern von Bruttolohn einschlieslich der Arbeitgeberanteile!!
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| 15.12.2009 14:58 |
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Lars7 T.7, Oerel nicht bestellter GF fährt Einsatz als GF - war: Berufung / Bestellung | |