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Thema | GF in NDS, VO usw. - war: nicht bestellter GF - war: Berufung / Best | 48 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 596803 |
Datum | 16.12.2009 12:18 MSG-Nr: [ 596803 ] | 12157 x gelesen |
Infos: | 16.12.09 Dienstgrad-VO (Nds.) 16.12.09 Mindeststärke-VO (Nds.)
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1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Geschrieben von Lars TiedemannEs soll auch Fälle geben, in denen der Arbeitnehmer keinen Urlaub bekommt, wenn dem Arbeitgeber vorher bekannt ist, daß dieser Urlaub für die FF herhalten muß...
Kann ich verstehen.
Geschrieben von Lars Tiedemann(Verdienstausfälle werden von diesern Arbeitgeber natürlich auch nicht bezahlt).
Die sollte er wenn dann bekommen nicht bezahlen.
Oder meinst du dieser AG stellt weder frei noch gibt Urlaub? Schlecht aber kaum zu ändern.
Das andere in Sachen Kennzeichnung, Ausübung etc. hast du zwar klar gestellt, find ich aber irgendwie alles ziemlich sinnentleert wie das gehandhabt wird.
Grüßle
CS
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| 15.12.2009 14:58 |
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Lars7 T.7, Oerel nicht bestellter GF fährt Einsatz als GF - war: Berufung / Bestellung | |