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Thema | GF in NDS, VO usw. - war: nicht bestellter GF - war: Berufung / Best | 48 Beiträge |
Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 596837 |
Datum | 16.12.2009 16:48 MSG-Nr: [ 596837 ] | 12021 x gelesen |
Infos: | 16.12.09 Dienstgrad-VO (Nds.) 16.12.09 Mindeststärke-VO (Nds.)
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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Geschrieben von Lars TiedemannIch wüßte ehrlich gesagt auch nicht, daß es hier eine gäbe.
Frag doch mal bei euerer Gemeindeverwaltung nach, schließlich wird sie durch diese im Zweifelsfalle erlassen. Bei der Satzung handelt sich in den meisten Fällen um eine abgeänderte Mustersatzung, natürlich müßte sie aber m.M. in der jeweiligen Gemeinde erlassen werden um Gültigkeit zu entfalten..
Bei uns werden die jeweiligen GF sowie Vertreter für die taktischen Einheiten berufen, ggf. ausgebildet und per Helmkennzeichnung kenntlich gemacht.
Die Leute ohne "feste Stelle" werden nicht gekennzeichnet.
Sind im Einsatzfalle mal keine berufenen GF da, übernehmen es die anderen ausgebildeten GF....
Gibt eigenlich keine Probleme...
Gruß Sven
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| 15.12.2009 14:58 |
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Lars7 T.7, Oerel nicht bestellter GF fährt Einsatz als GF - war: Berufung / Bestellung | |