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Thema | GF in NDS, VO usw. - war: nicht bestellter GF - war: Berufung / Best | 48 Beiträge |
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 596875 |
Datum | 16.12.2009 18:39 MSG-Nr: [ 596875 ] | 12028 x gelesen |
Infos: | 16.12.09 Dienstgrad-VO (Nds.) 16.12.09 Mindeststärke-VO (Nds.)
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Meines Erachtens
Ortsbrandmeister
Niedersachsen
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Jasper Schwingel
Und für die alle wird fälschlicherweise die Funktion am Helm gekennzeichnet?
Nö, hab ich ja auch nicht geschrieben und in der Verordnung steht´s auch nicht. Dort steht in der Anlage 6. Punkt II. "Funktionsabzeichen", daß die auf dem linken Unterärmel getragen werden...
Geschrieben von Jasper Schwingel
Okay, jetzt verstehe ich deine Sicht der Dinge.
Gut.
Geschrieben von Jasper Schwingel
Würde mich erstaunen. Wäre aber interessant, wenn du das mal in Erfahrung bringen könntest, ob es soetwas bei euch definitiv nicht gibt. Ich ging bisher immer davon aus, das sei landesweit so vorgesehen.
Nun, wir sind in Deutschland und in Niedersachsen. Noch Fragen?! :-)
Geschrieben von Jasper Schwingel
Nichts anderes will ich doch. M.E. dürfen aber nur die eine Helmkennzeichnung tragen, die auch in die Funktion berufen sind. Zumindest dort, wo es eine derartige Satzung gibt. (Auf den Gegenbeweis warte ich noch.) Und auch in deiner Wehr scheinen die nicht berufenen keine Helmkennzeichnung zu tragen, so ja auch du.
Warum das so ist, hab ich ja geschrieben. Und genauso ist es ja scheinbar auch in Braunschweig und in Peine. Ich weise auch gerne daraufhin, daß ich das akzeptiere (falls mein OrtsBM oder andere mitlesen), kein Problem. Dennoch darf ich dazu ja sicher eine andere, eigene Meinung haben, oder?
Geschrieben von Jasper Schwingel
Genau das bezweifle ich. In keiner Verordnung wird zwischen Einsatz- und Verwaltungs-GF unterschieden.
Warum unterscheidet dann die Dienstgrad-VO in der Anlage 6 nach Funktionsabzeichen (Punkt II) und Kennzeichnung einsatzspezifischer Funktionen (Punkt V) mit Helmkennzeichnung und Funktionswesten?
Geschrieben von Jasper Schwingel
Wenn man ausreichend beruft, werden im Ernstfall auch genügend da sein. [...] Da bleibt die Frage warum der qualifizierte dann nicht berufen wurde? Das Problem ist doch genau die Berufungspraxis der Nds. Feuerwehren. Es fehlt an ernannten GF und demzufolge auch an "helmgekennzeichneten" GF!
Ja, dann laß uns doch "bestellen" durch "ausbilden" ersetzen. Warum auch sollte ich jemanden zum GF ausbilden lassen und ihn dann hinterher nicht auch als solchen einsetzen?!?
Ob der dann den Lehrgang/die Qualifikation über die eigene FF, die Stadt-/Gemeinde-FF oder die Kreisausbildung bekommt, ändert doch dann auch nichts an der Qualifikation an sich.
Gruß
Lars
"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff
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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.
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| 15.12.2009 14:58 |
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Lars7 T.7, Oerel nicht bestellter GF fährt Einsatz als GF - war: Berufung / Bestellung | |