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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | BaWü: Änderung der Verfahrensordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) | 3 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 597166 | ||
Datum | 17.12.2009 22:13 MSG-Nr: [ 597166 ] | 2773 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M@yer Wie ist das in den anderen Bundesländern geregelt? In NRW dürfen Brandschutzkonzepte von "staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes" erstellt werden: # Das Anerkennungsverfahren zum saSV umfasst für die Bereiche Brandschutz und Standsicherheit neben dem Nachweis der Berufserfahrung (je nach Fachgebiet 5-10 Jahre) eine umfangreiche schriftliche und mündliche Prüfung durch die IK-Bau NRW. In den Bereichen Schall- und Wärmeschutz und Erd- und Grundbau erfolgt die Anerkennung nach gesonderten Prüfungsmodalitäten. # Die Anerkennung als saSV wird auf schriftlichen Antrag erteilt. Über den Antrag auf Anerkennung als staatlich anerkannter Sachverständiger und die Eignung der antragstellenden Person entscheidet je nach Mitgliedschaft die Ingenieurkammer-Bau NRW oder die Architektenkammer NW auf der Grundlage der Entscheidung des jeweiligen Ausschusses. Die BaWü-Regelung ist ja quasi ein Berufsverbot für Masterabsolventen "Brandschutz". Lächerlich! Gruß, Stefan Gruß, Stefan | ||||
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